Vertragsbedingungen
1.1 Grund und Zweck – Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) dienen zur Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen vonMedia und deren Kunden, welche eine angebotene Dienstleistung oder ein angebotenes Produkt bestellen/kaufen. Zur Einfachheit verzichten wir auf die Benennung der weiblichen Form. Unsere AGB unterstehen dem schweizerischen Recht und als einziger Gerichtsstand ist vonMedias Gesellschaftssitz zu verstehen.
1.2 Start – Der Vertrag kommt mit der Auftragsannahme, Rechnung oder Inbetriebnahme seitens vonMedia aufgrund der durch die Kunden beauftragte/aufgegebene Bestellung zustande. Der Auftrag kann per E-Mail, Leistungsbezug, mündlich bei Beratungsgesprächen, per Online-Formular oder per unterschriebenem Dokument (Rechnung/ Offerte/ Auftragsbestätigung) zu Stande kommen. Das erste Datum der genannten Möglichkeiten gilt als Vertrags- oder Abonnementsbeginn. VonMedia behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen.
1.3 Laufzeit – Die erste Vertragslaufzeit bestimmt der Käufer bei der Bestellung unter der gegebenen Auswahl selbst. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit wird das Abonnement bzw. der Vertrag (folgend nur Vertrag genannt) automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, falls nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf eine Kündigung seitens einer Vertragspartei vorliegt. Falls das Abonnement für weniger als 90 Tage vereinbart ist, ist eine Kündigung innert 20 Tagen nach Abonnementsbeginn notwendig. Wechselt der Kunde zu einem anderen Anbieter, so werden alle Dienste in Verbindung mit dieser Dienstleistung abgeschaltet. Mit dem Umzug zu einem anderen Dienstleister erlöschen alle Ansprüche auf die Dienste von vonMedia. Mittels der Kündigung von Abonnementen verfallen alle damit verbundenen Support- und Update-Leistungen. Der Vertrag allerdings läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.
1.4 Bestandteile – Bei Diensten oder Produkten von Dritten wie Domainnamen Service, Hosting, Werbeschaltungen Online sowie Offline, Printmedien und E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht in den vonMedia Angeboten beigeordnet, so ist diese Gebühr allein von den Kunden zu tragen.
Zahlungsbedingungen
2.1 Spesen – Spesen werden falls nötig und vereinbart gesondert abgerechnet.
2.2 Preise – Es gelten generell die vertraglich vereinbarten Preise. Wo keine expliziten Preise festgelegt wurden, gelten primär die unter www.vonmedia.ch veröffentlichten Preise oder zweitrangig der Stundenansatz von CHF 150.00. Alle Preise werden in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Allfällige Rabatte sind Skonti und nur gültig bei rechtzeitiger Zahlung. Die Abonnementspreise (Social Media Management) sind im Voraus fällig und werden generell jährlich abgerechnet. vonMedia behält sich das Recht vor, Preise aufgrund von erneuerten Gegebenheiten immer anzupassen. Derartige Änderungen haben für laufende Verträge erst bei deren Verlängerung Gültigkeit, sei dies zum Vor- oder Nachteil der Kunden. Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten ist in einem solchen Fall oder auch bei einer frühzeitigen Vertragsbeendigung auf Verlangen des Käufers ausgeschlossen.
2.3 Zahlungsfrist – Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Neukunden 7 Tage ab Rechnungsdatum. VonMedia behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Vertragsverlängerung wird die nachfolgende Periode generell sofort in Rechnung gestellt.
2.4 Verrechnung – Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Kompensation von Forderungen durch die Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, so kann vonMedia die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Bekanntgabe unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Die Rechte und Pflichen von der vonMedia AG
3.1 Bildmaterial – Bei benötigtem Bildmaterial kann vonMedia passendes Bildmaterial von Dritten auf Wunsch und zu Lasten der Kunden einkaufen. Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich gesicherte Eigentumrechte.
3.2 Leistungen – vonMedia ist für die Leistungserbringung gemäss dem von den Kunden beanspruchten Angebot, dessen Produktbeschrieb gemäss Offerte bzw. zweitrangig unter www.vonMedia.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung ist vonMedia in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen von vonMedia vorzunehmen.
3.3 Referenzen und Exemplare – Von Drucksachen darf vonMedia eine angemessene Anzahl Muster (meistens 10 Stück) behalten und als Leistungsnachweis benützen und publizieren. Auch ungedrucktes Material, wie zum Beispiel Screenshots von Social Media Profilen und allgemeine Eckdaten zum Projekt dürfen von vonMedia als Referenz publiziert werden. Ausserdem ist vonMedia berechtigt, auf allen Internetseiten und Profilen der Käufer einen Link zum Internetauftritt von vonMedia sowie einen Gegenlink zu setzen. Logos der Kunden dürfen auf www.vonmedia.ch als Referenz publiziert werden. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin kann die Nennung und Darstellung als Referenz und die Verlinkung unterbleiben.
3.4 Urheberrecht – Die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an allen von vonMedia erstellten Werken gehören generell vonMedia. VonMedia kann über diese Rechte gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen.
3.5 Eigentumsrecht – Bis zur kompletten Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen im Eigentum von vonMedia.
3.6 Änderungen – Die vonMedia AG behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 1.4 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird hierüber auf Ziffer 4.9 hingewiesen.
3.7 Leistungsunterbindung – VonMedia ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht der Kunden gemäss Ziffer 4 – sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet – zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Profils (Accounts), Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde wenn notwendig von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder mehrmaligen Verletzung einer Pflicht behält sich vonMedia die sofortige und entschädigungslose Vertragsbeendigung wie auch den Rechtsweg gegen die Käufer vor.
3.8 Mitteilungen – VonMedia darf sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden senden, eingenommen aber nicht ausschliesslich Ankündigungen zu Produkterneuerungen oder technischen Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- oder Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Liegt vonMedia hierbei eine Kontaktadresse vor, die seit der Bestellung des Kunden keine Gültigkeit mehr hat, ist vonMedia zu zusätzlichen Abfragen von Einträgen (durch vonMedia zur Verfügung gestellte Dashboards, öffentliche WHOIS-Datenbank zu Domain-Namen o.ä.), mit welchen die Kontaktadresse als eindeutig autorisiert zugeordnet werden kann, berechtigt.
3.9 Vorzeitige Vertragsauflösung – Wünscht der Kunde trotz gültigem Vertrag die vorzeitige Vertragsauflösung und ist eine Zusammenarbeit aufgrund fehlender Unterstützung Kundenseitig nicht mehr möglich, so kann vonMedia freiwillig gegen eine Entschädigung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen. VonMedia kann entweder den effektiven Aufwand in Rechnung stellen oder insbesondere bei Festpreisen ohne detaillierte Stundenabrechnung eine pauschale Entschädigung verlangen. Die pauschale Entschädigung vom ursprünglichen Auftragsvolumen beträgt bis Projektstart 50%, im ersten Monat ab Projektstart 85% und danach 100%. Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens vonMedia.
Rechte und Pflichten der Kunden
4.1 Zusammenarbeit – Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Aufgaben und Terminen, sodass vonMedia seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.
4.2 Rechte Dritter – Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Gestaltungsarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddateien, usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in strafrechtlicher, urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
4.3 Übriges – Der Kunde ist verpflichtet, alle Dokumente auf Unvollständigkeit oder Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese mit möglichen Korrekturen/Anmerkungen umgehend zu retournieren. Mit der Bestätigung, auch stillschweigend, sprich ohne Einwand, gibt der Käufer Drucksachen, Postings oder andere Dienstleistungsinformationen und Ideen frei und ist dadurch mit der Idee oder Vorlage bzw. Umsetzung einverstanden.
4.4 Mängelrüge – Die von vonMedia erbrachten Dienstleistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Publikation sofort zu prüfen. Wünscht der Kunde möglichst einwandfreie Produktionen und Dienstleistungen sind hochwertige und somit teurere Verfahren mit gewissen Garantien zu wählen. Bei Videoproduktionen und Fotoshootings sowie Bildbearbeitungen, insbesondere Material von Kunden/Käufer können kleinere Abweichungen von der Vorstellung bzw. der Vorlage oder Idee nicht beanstandet werden. Bei Überarbeitungen auf Wunsch des Kunden sind mit entsprechenden Kosten verbunden. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu erfolgen.
4.5 Verspätungen – Liefertermine sind generell unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem zeitweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist der vonMedia AG eine angemessene Nachfrist zu setzen. VonMedia übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. Im Verhältnis zum Verbraucher haftet vonMedia gemäss schweizerischem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste. VonMedia haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
4.6 SEO (Suchmaschinenoptimierung) – VonMedia sichert dem Kunden keinesfalls den Erfolg erbrachter Dienste und Massnahmen zu. Das Ranking (Position) einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von dutzenden Faktoren ab, auf die vonMedia keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen durch vonMedia allein nicht zum Erfolg führen müssen.
4.7 Geräte und Browserkompatibilität – VonMedia erbringt auch Web-Diensleistungen auf der Basis neuer und gängiger Technologien. Es kann zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologie mit einem Marktanteil in der Schweiz von unter 10% sowie veraltete Betriebssysteme und Browser wird keine Kompatibilität gewährleistet. Smartphones (mobile Endgeräte) und Tablets haben in der Regel kleine Bildschirme, wobei die Grössen und Auflösungen sehr verschieden sind. Die Darstellung von Webseiten wird daher ohne anderslautende Abmachung auf eine gängige Standardbreite ausgerichtet.
4.8 Server Aufsetzung – Ohne anders heißenden Auftrag setzt vonMedia Domainnamen sowie Server mit den Werkeinstellungen für einen neuen Webauftritt von vonMedia auf, wobei der Käufer keinen Zugang zur Serveradministration und -konfiguration erhält. Eine Installation auf Webservern Dritter ist nicht im Normalpreis eingeschlossen, da diese Server die nötigen Spezifikationen nicht unbedingt aufweisen. Der E-Mail-Service von vonMedia kann als Webzugang über einen Browser mit der vorhandenen Benutzeroberfläche oder über Integrationen für Outlook, Smartphones oder andere Programme und Geräte genutzt werden. Ein Umzug eines andauernden Hostings, eines E-Mail-Kontos oder anderer im Zusammenhang mit Domainnamen und Hosting stehender Dienste müssen vom Kunden explizit gewünscht werden.
4.9 Spezial/Sonderkündigung – Dem Kunden steht das Recht auf die fristlose Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die verbleibende Vertragsdauer zu, falls diesem aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 3.6 ein Nachteil entspringt, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss gehindert hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat.
4.10 Zahlung – Der Kunde ist unter Einhaltung von Ziffer 2 zur Zahlung der Kosten während der gesamten Vertragsdauer verpflichtet. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnschreiben eine Mahngebühr von CHF 25.- sowie ein Verzugszins von 15 % des offenen Betrages ab dem Rechnungsdatum fällig. Die Mahnung wird im Abstand von 10 Tagen versendet, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. VonMedia behält sich das Recht vor, die Angelegenheit zwecks Inkassos an einen Dritten abzutreten. Bei erneutem Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung oder bei Zahlungsverzug von Neukunden ist vonMedia berechtigt, den Zugang zu sperren beziehungsweise Leistungen zu unterbrechen. Eine Wiederaufschaltung erfolgt dann nur nach vollständiger Zahlung, plus einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.-.
4.11 Zusatzaufgaben– Arbeiten, die nicht in vonMedias Aufgabenbereich bzw. der jeweiligen Dienstleistung geltenden Leistungskatalog fallen, können seitens vonMedia abgelehnt oder dem Kuden gemäss dafür angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Beispiele für solche kostenpflichtige Leistungen, in der Regel zum Stundensatz, sind u.a. Leistungserweiterungen, das Wiederherstellen einer durch den Kunden gemachte Änderung und E-Mail-Support bezüglich externen Systemen und Schnittstellen sowie Installationen und Anpassungen auf Webservern oder Profilen von Dritten. Für Domaintransaktionen beträgt die reine Bearbeitungsgebühr mindestens CHF 20.- pro Transaktion.
4.12 Erweiterte Nutzungsrechte und Rohdaten – Der Kunde verfügt grundsätzlich über die vereinbarten Nutzungsrechte. Insbesondere bei Fotoshootings oder Social Media Profilen ist eine Anzahl ausgewählter Fotos inklusive Bildbearbeitung bzw. Bildaufbereitung für einen bestimmten Verwendungszweck üblich. Erweiterte Nutzungsrechte können zu einem geringfügigen Aufpreis gekauft werden, wobei zusätzliche Bildbearbeitungen einzeln abgerechnet werden. Das Ausliefern von Rohdaten ist nicht vorgesehen und wird allenfalls zusätzlich abgerechnet.
4.13 Beschränkungen – Bei Dienstleistungen oder Produkten mit Limiten (Traffic, Anzahl Seiten, Anzahl Profile, etc.) wird dem Kunden bei einer Überschreitung der jeweiligen Limite das zusätzliche Volumen gemäss neu vereinbartem Preis in Rechnung gestellt.
4.14 Benutzung – Der Kunde ist unter Einhaltung von Ziffer 1.4 zur ordentlichen Nutzung der ihm angebotenen Leistungen verpflichtet. Das Recht des Kunden, die Leistungen zu nutzen, ist nicht übertragbar und besteht lediglich für den Kunden bzw. dessen Unternehmen sowie dessen Personal. Bei einer Weitergabe von bestimmten Nutzungsrechten ist der Kunde zur Information der jeweiligen Dritten verantwortlich und haftet grundsätzlich auch für diese.
4.16 Haftung – Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche mit den von ihm genutzten Accounts, Server, Webseite und Bilder sowie Videos im Zusammenhang stehenden Inhalten, Handlungen und Verlinkungen. Das gleiche gilt für an vonMedia übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, welche von vonMedia selbstverständlich mit der üblichen Sorgfalt behandelt werden, jedoch von den Kunden selbst zu sichern beziehungsweise zu versichern sind. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens vonMedia, wobei der Anspruch einzig auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, sowie allfällig gewährten Leistungsgarantien verzichtet der Kunde bei Verspätungen, Betriebsausfällen, Ausfällen einzelner Dienste oder Leistungen, Datenunsicherheiten oder -verluste usw. auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber vonMedia, eingenommen aber nicht ausschliesslich Schadenersatzforderungen. VonMedia haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
4.17 Adressen – Durch die Bestellung und/oder Anmeldung verpflichtet sich der Kunde wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen. Die Angaben beinhalten, sofern vorhanden, Firma, Kontaktperson, Postadresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der Kunde ist bei wichtigen Änderungen zur Benachrichtigung von vonMedia innert 10 Tagen verpflichtet, um Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme und Verzögerungen zu unterbinden. Sind die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Nachrichten an den Kunden nicht zustellbar, so ist vonMedia berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. VonMedia ist dazu berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, wobei die Mindestgebühr CHF 25.- beträgt.
4.18 Datenschutz – Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Webseite oder Social Media Profile und die dazugehörigen Passwörter zu wahren. Ergänzend ist er verantwortlich für sämtliche Vorgänge, die damit verursacht werden, dass der Kunde Besuchern Zugang zu seiner Webseite verschafft hat oder das Passwort weitergegeben hat und haftet in diesem Fall für alle Folgen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Webseite oder seines Passworts. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden können. Dies gilt insbesondere für die Meldung von Daten, die für die Anmeldung von Domainnamen notwendig sind, wobei diese Daten anschliessend veröffentlicht werden können.
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